Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Lieferungen und Leistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Planung, Produktion und Montage.
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe der GPF Innovation GmbH, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
2. Angebote
In den Preisen nicht inbegriffen (falls nicht ausdrücklich im Offert-/ Auftragsbeschrieb erwähnt sind z.B.: Gerüst, Beleuchtung, Spitz- und Maurerarbeiten, endgültiges Einzementieren inkl. der dazu nötigen Materialien, Silikonfugen zwischen Metall und Mauerwerk etc., Arbeiten, die üblicherweise von anderen Bau- und Handwerkern ausgeführt werden (Elektriker, Maurer, Maler etc.), Entsorgungskosten von demontierten Baumaterialien, Endreinigung.
Ein Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Angebot wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt wird.
3. Lieferungen und Garantie
Es gelten die Garantien und Vorschriften nach SIA. Fa. GPF Innovation GmbH gewährleistet 2 Jahre Garantie, deren Mängel nachweisbar auf Fabrikations-, Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Defekte oder fehlerhafte Teile werden in der Garantiezeit kostenlos repariert oder ersetzt. Kosten für Aus- und Einbau, Versandkosten sowie Anfahrts- und Reisespesen werden nicht übernommen. Für Ersatzteillieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens jedoch die laufende Garantiefrist. Für Beschädigungen von verdeckt verlegten Leitungen übernehmen wir keine Haftung, ausgenommen die genaue Lage wird uns mitgeteilt. Unmittelbar nach Abschluss der Montage hat der Besteller die Ware auf Mängel hin zu überprüfen. Nicht konforme Bauteile und deren Folgekosten müssen uns sofort nach Feststellung gemeldet werden, damit wir diese beheben können und nicht an Dritte vergeben darf. Für Schäden, verursacht durch den weiteren Bauverlauf, kann die Fa. Furrer Metallbau AG nicht behaftet werden. Werden Arbeiten nach den Zeichnungen des Kunden hergestellt, so ist die Fa. Furrer Metallbau AG von der Garantie entbunden, in Bezug auf Baumasse, konstruktionsgerechte Planbearbeitung, Festigkeit und Haltbarkeit.
Planänderung und zusätzliche Montageetappen:
1 Planänderung ist enthalten: Wir behalten uns vor jede weitere Planänderungen zu verrechnen
Änderungen nach Plangenehmigung und /oder Auftragsbestätigung mind. Fr. 200.—
Zusätzliche nicht geplante Montageetappen je nach Bausituation, pro Einsatz mind. Fr. 480.—
Meterriss:
ist bauseits rechtzeitig vor Beginn unserer Arbeiten offiziell anzuzeichnen, fehlt dieser oder ist er falsch lehnen wir die Haftung und die dadurch entstandenen Kosten ab.
Glas:
Unmittelbar nach Abschluss der Glasmontage hat der Besteller die Ware auf mechanische und physikalische Mängel hin zu überprüfen
Die evtl. Rüge ist sofort nach Abschluss der Glasmontage schriftlich anzubringen.
Türen-Garantie:
Generell gilt für die Gewährleistung 2 Jahre nach SIA 118.
4. Materialteuerung und Lieferzeiten
Wir wurden in den letzten Jahren mit massiv ansteigenden Rohstoffpreisen konfrontiert.
Aufgrund der aktuell unruhigen Lage im Rohmaterialmarkt, sind Preiserhöhungen jederzeit möglich.
Deshalb behalten wir uns bei einem weiteren deutlichen Anstieg der Rohstoffpreise und Verschärfung der Situation auf der Beschaffungsseite vor, Preisanpassungen auf die von uns offerierten Leistungen vorzunehmen. Materialpreisindex der Offerten behält jeweils seine Gültigkeit.
Die Situation im Rohstoffmarkt führt teilweise auch zu langen Lieferzeiten.
Wir setzten alles daran, dass die gewünschten Termine eingehalten werden können.
Für Lieferverzug durch unsere Lieferanten wie Glas / Oberfläche / Beschläge etc. kann die GPF Innovation GmbH nicht haftbar gemacht werden.
Falls der Verzug oder die Verzögerung direkt oder indirekt durch höhere Gewalt oder andere Umstände (welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle der GPF Innovation GmbH verursacht wird) kann die GPF Innovation GmbH nicht haftbar gemacht werden.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung.
Ab Fälligkeit der Forderung wird ein Verzugszins von 5%
6. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand bzw. Sitz des Schiedsgerichts sind die Gerichte am Geschäftssitz der GPF Innovation GmbH zuständig.
Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizer Recht.